Gefahrgutbeauftragter

Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden.

Für wen ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Dies betrifft alle Unternehmer, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Tonnen gefährlicher Güter transportieren.

Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Die Kenntnisse eines Gefahrgutbeauftragten müssen im Rahmen eines Grundlehrganges erlangt und in regelmäßigen Schulungen mit Prüfungen vertieft werden. Ein Gefahrgutbeauftragter hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er ist verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit (überwachte Personen oder Geschäftsvorgänge) zu führen und diese 5 Jahre aufzubewahren.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall mit gefährlichen Gütern unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird, um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen dieser Unfall entstanden ist. Aufgrund der immer größer werdenden Anforderungen des Gesetzgebers an die Betriebe nimmt auch der Aufgabenbereich des Gefahrgutbeauftragten ständig zu. So ist es nicht nur erforderlich, dass er sich mit den Veränderungen in den gesetzlichen Bestimmungen befasst, er muss auch die Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, die er fordert, im Auge behalten.

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Bild:

 http://www.umweltschutz-bw.de/images/KFZ/Lagerung-Gefahrgut.jpg

 

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