Unfall mit Gefahrgut

Da sich diese Woche ein Unfall mit Gefahrgut ereignet hat, soll aus diesem aktuellem Anlass (LKW mit Heizölladung umgekippt) auf das richtige Verhalten bei Unfällen mit Gefahrgut hingewiesen werden, um Schäden an Personen oder für die Umwelt zu mindern.

Grundsätzlich gilt:

Wer sich ohne genaue Informationen über mögliche oder tatsächlich

gegebene Gefahren der Schadensstelle nähert, begibt sich in Lebensgefahr!

Jede Maßnahme ist vor Ort gegen eine mögliche Eigengefährdung abzuwägen, z.B. Rettung

einer Person aus explosionsgefährdetem Gebiet, Betreten der Schadensstelle beim Austreten von Gasen und ständig wechselnde Windrichtung.

Was kann man also tun?

Da es für den normalen Verkehrsteilnehmer nicht auf Anhieb ersichtlich ist, um welchen Stoff es sich handelt – und der unter Umständen auch austreten kann – ist in erster Linie die Absicherung der Unfallstelle und die Benachrichtigung von Polizei und Feuerwehr mit dem Hinweis „Gefahrgutunfall“ die erste Maßnahme, die man treffen muss. Hilfskräfte können aufgrund der nummerierten orangen Tafeln an Gefahrgutfahrzeugen den oder die Stoffe identifizieren, die sich in dem Fahrzeug befinden. Sollte sich eine Person in akuter Gefahr befinden, so ist auch hier die Devise, dass man nur eine kalkulierte Eigengefährdung eingehen darf. Das bedeutet, nur wenn man sich sicher ist, dass kein Austritt von Gefahrgut stattfindet und es sich dabei um keinen Stoff handelt, der unmittelbar gefährlich für die eigene Person ist, dann sollte man alles Erdenkliche tun, um verletzte Personen zu bergen oder größere Schäden zu verhindern.

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http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Dramatische-Szenen-Das-sind-die-Bilder-vom-Lkw-Unglueck-bei-Schierling;art1172,251129,C::cme28190,682479

 

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